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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der
Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer
Birkenweg 17
24782 Büdelsdorf
Einzelunternehmen
1. Gegenstand der Leistungen
1.1 Zu den nachfolgenden Bedingungen erbringt Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Glas- und Fensterreinigung, sowie Unterhaltsreinigung und Tierbetreuung (im eigenen Heim der Tiere).
1.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn auf sie im Rahmen des Vertragsabschlusses Bezug genommen wurde, nur mit schriftlicher Zustimmung von Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer Vertragsbestandteil.
1.4 In der Unterhaltsreinigung gibt es bei Kunden die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind einen Dienstleistungsvertrag, welcher alle einzelnen Bestimmungen klärt.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot bzw. technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen in Folge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer hergeleitet werden können.
2.3 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich festgelegt worden sind.
3. Leistungen von Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer
Mit den unter diesen Bedingungen erbrachten Leistungen unterstützt Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer ihre Kunden ausschließlich bei den Vorhaben, die die Kunden in eigener Verantwortung durchführen. Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, soweit nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde. Sollte ein Arbeitnehmer der Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer nicht in der Lage sein, seinen Auftrag aus zu führen (Krankheit etc.), so wird ein anderer Arbeitnehmer diesen Auftrag übernehmen, oder mit dem Kunden ein neues Auftragsziel besprochen.
4. Leistungen des Kunden
4.1 Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen ist Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer regelmäßig auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde wird daher Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer in dem erforderlichen Umfang bei der Erbringung der Leistungen unterstützen.
Die Unterstützung durch den Kunden ist Voraussetzung für die zeitgerechte Erbringung der Dienstleistungen von Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer. Wird diese Unterstützung nicht in dem erforderlichen Umfang erbracht, sind etwa getroffene Terminvereinbarungen hinfällig und in entsprechender Weise anzupassen.
4.2 Die Unterstützungsleistungen des Kunden erfolgen ohne zusätzliche Berechnung.
5. Nutzungsrechte
Sämtliche in Verbindung mit den Dienstleistungen von Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen, verbleiben bei Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen von Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer erforderlich sind. Beabsichtigt der Kunde, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Dienstleistungen einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer.
6. Kündigung/Stornierung
Storniert oder kündigt der Kunde die gesamte Leistung oder einzelne Leistungsteile vor Leistungserbringung, so behält Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer bei Verträgen, die zu einem Fest- oder Mindestpreis abgewickelt werden, den vollen Zahlungsanspruch. Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer muss sich jedoch das anrechnen lassen, was sie infolge der Stornierung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt vor oder nach Leistungserbringung.
7.2 Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatzsteuer. (Kleinunternehmerregelungen, nach §19 Abs. 1 UStG)
7.3 Der Kunde zahlt spätestens innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
7.4 Für den Eintritt des Zahlungsverzugs und seine Folgen gelten die gesetzlichen Regelungen.
Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet.
7.5 Erstreckt sich die Leistungserbringung über mehr als einen Monat, kann Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer während der Auftragsabwicklung für die innerhalb eines Kalendermonats erbrachten Leistungen zum Monatsende eine Abschlagszahlung verlangen.
7.6 Werden Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer berechtigt, ihre Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Gebühren oder einer Sicherheitsleistung in gleicher Höhe abhängig zu machen.
7.7 Die Aufrechnung mit nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht anerkannten Forderungen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen.
8. Qualität der Leistungen/Haftung
8.1 Soweit Mängel bei dem Ergebnis der Leistungserbringung vorliegen, hat der Kunde ein Recht auf eine Nacharbeitung um den Mangel zu beseitigen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so kann der Kunde Objekt-Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer schriftlich eine angemessene weitere Nachfrist setzen und nach einem erneuten Fehlschlag anteilige Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag rückgängig machen; der Anspruch auf Beseitigung des konkreten Mangels ist dann ausgeschlossen.
8.2 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Leistung haftet Objekt- Und Tierbetreuung unbeschränkt. Weitergehend haftet Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, sowie dann, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Außer im Falle der Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit ist die Haftung von Objekt-Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen.
8.3 Außer bei Vorsatz ist die Haftung in jedem Falle auf die Vertragssumme beschränkt.
8.4 Die Verjährungsfrist für die Rechte gemäß vorstehendem Absatz 2 und Schadensersatzansprüche beträgt 2 Monate.
8.5 Alle vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch zu Gunsten von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer.
9. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich einander zeitlich unbeschränkt, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichneten Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung zugängig gemacht werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.
10. Allgemeines
10.1 Die Rechte aus dem Vertrag können nur mit Zustimmung von Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer auf Dritte übertragen werden; hiervon ausgenommen ist die Übertragung auf mit dem Kunden im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen.
10.2 Sofern eine Bestimmung im Rahmen des Vertragsverhältnisses der Vertragspartner unwirksam ist, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine andere ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten Zweck so nahe wie möglich kommt.
10.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten außer im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Rendsburg.
10.4 Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht.
Die Geschäftsführung der Objekt- Und Tierbetreuung Selina Dallmeyer, Birkenweg 17, 24782 Büdelsdorf, 1. Januar 2019